Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung über den Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“ (Naturparkverordnung Erzgebirge/Vogtland)) vom 9. Mai 1996 (SächsGVBl. S. 202, 380), geändert durch Verordnung vom 4. Dezember 1997 (SächsGVBl. S. 684), wird in § 12 – Zuständigkeiten – wie folgt geändert:
In Absatz 1 werden nach der Angabe „§ 9“ die Worte „ und Befreiungen nach § 11“ eingefügt.
In Absatz 2 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt: „Die Zustimmung der höheren Naturschutzbehörde ist auch erforderlich für die Erteilungen von Befreiungen für Flächen, die zum Netz ,Natura 2000‘ entsprechend der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 gehören.“
In Absatz 3 wird das Wort „Erlaubnis“ durch das Wort „Befreiung“ ersetzt.
Absatz 4 wird aufgehoben.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.