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Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ist zuständig für die Erteilung der Zustimmung nach § 79 Abs. 3 Satz 1 des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 12g Abs. 14 des Gesetzes vom 24. August 2004 (BGBl. I S. 2198, 2208) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.
Die Ermächtigung der Staatsregierung zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach § 142 BBergG wird auf das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit…
die Erteilung der Erlaubnis nach § 7 BBergG, der Bewilligung nach § 8 BBergG und die Verleihung von Bergwerkseigentum nach § 9 BBergG,
die Zustimmung nach § 79 Absatz 3 Satz 1,
Die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 32 Abs. 1 und 2 des Bundesberggesetzes wird auf das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit übertragen.
In § 2 Absatz 1 werden nach dem Wort „Bundesberggesetzes“ die Wörter „und einheitliche Stelle nach § 57e Absatz 2 des Bundesberggesetzes für die nach dem 31.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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