Gesetze
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Der Leiter der Zentralstelle führt die laufenden Geschäfte der Zentralstelle. Er vertritt die Zentralstelle gerichtlich und außergerichtlich.
Der Leiter der Zentralstelle wird vom Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen im Benehmen mit den Kultusministern (- senatoren) der anderen Länder bestellt.
Der Leiter der Zentralstelle wird vom Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen im Benehmen mit den Kultusministern(-senatoren) der anderen Länder bestellt.
Leiter der Zentralstelle ist ein Professor einer der Fachhochschulen des Landes Rheinland-Pfalz. Er leitet die Zentralstelle in Verantwortung gegenüber dem für…
Der Geschäftsführer erledigt die laufenden Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Zentralstelle. Er ist Beauftragter für den Haushalt (§ 9 der…
Die Landeszentrale wird von einer Leiterin oder einem Leiter geführt (Leitung). Die Leitung vertritt die Landeszentrale nach außen und führt die laufenden…
Die Zentralstelle ist ferner für die Länder zuständige Behörde im Sinne
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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