Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Gesetz zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise für Lehrer aus dem europäischen Ausland (Befähigungs-Anerkennungsgesetz Lehrer – BefäAnG Lehrer) vom 23. Januar 1996 (SächsGVBl. S. 2, 1997 S. 541), geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2006 (SächsGVBl. S. 67), wird wie folgt geändert:
In § 4 Abs. 2 Satz 2 werden die Wörter „einem Staatlichen Seminar“ durch die Wörter „einer Ausbildungsstätte“ ersetzt.
In § 5 Abs. 1 werden die Wörter „die in den Regionalschulämtern Dresden und Leipzig eingerichteten Prüfungsämter“ durch die Wörter „das in der Sächsischen Bildungsagentur eingerichtete Prüfungsamt“ ersetzt.
In § 5 Abs. 6 des Gesetzes zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise für Lehrer aus dem europäischen Ausland (Befähigungs-Anerkennungsgesetz Lehrer –…
Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 4 und wie folgt gefasst:
Der bisherige § 7a wird § 11 und wie folgt geändert:
Das Gesetz zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise für Lehrer aus dem europäischen Ausland (Befähigungs-Anerkennungsgesetz Lehrer – BefäAnG Lehrer) vom…
Das Gesetz zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise für Lehrer aus dem europäischen Ausland (Befähigungs-Anerkennungsgesetz Lehrer – BefäAnG Lehrer) vom…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.