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In § 32 Abs. 1 Satz 3 des Sächsischen Landesjagdgesetzes (SächsLJagdG) vom 8. Mai 1991 (SächsGVBl. S. 67), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. April 2005 (SächsGVBl. S. 121, 124) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Jagdbehörden” die Wörter „der gleichen Verwaltungsebene” eingefügt.
In Absatz 4 werden die Wörter „den höheren Jagdbehörden“ durch die Wörter „der oberen Jagdbehörde“ ersetzt.
In § 33 Abs. 1 Satz 3 werden die Wörter „Den zuständigen Forstbehörden“ durch die Wörter „Der Forstbehörde“ ersetzt.
In § 3 werden die Wörter „vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2557, 2560)“ durch die Wörter „vom 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370)“ ersetzt.
§ 51 Abs. 2 Nr. 2 des Sächsischen Landesjagdgesetzes (SächsLJagdG) vom 8. Mai 1991 (SächsGVBl. S. 67), das zuletzt durch Artikel 50 des Gesetzes vom 28. Juni…
In Absatz 3 werden die Worte „Der Staatsminister für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Staatsminister für Umwelt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.