Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Sächsische Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418, 2005 S. 306), geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 14. Juli 2005 (SächsGVBl. S. 167, 176), wird wie folgt geändert:
§ 11 Abs. 2 Nr. 4 wird wie folgt geändert:
In Satz 2 werden das Wort „Gebühreneinnahmen“ durch das Wort „Gebührenerträge“ und das Wort „Rücklage“ durch die Wörter „Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien“ ersetzt.
In Satz 3 wird das Wort „Rücklagen“ durch das Wort „Rückstellungen“ ersetzt.
In § 12 Abs. 3 Satz 1 wird das Wort „Rücklagen“ durch das Wort „Sonderposten“ ersetzt.
In § 13 Abs. 4 werden die Wörter „Mehreinnahmen einer Rücklage“ durch die Wörter „Mehrerträge einem Sonderposten für den Gebührenausgleich“ ersetzt.
In § 34 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort „Einnahmen“ durch das Wort „Erträge“ ersetzt.
In § 35 Abs. 1 Satz 3 wird das Wort „Einnahmen“ durch das Wort „Erträge“ ersetzt.
§ 4 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 97 SächsGemO“ durch die Wörter „§ 94a der Sächsischen Gemeindeordnung“ ersetzt.
In Satz 4 wird das Wort „gelten“ durch das Wort „gilt“ ersetzt.
In § 36 wird die Angabe „§§ 3, 5 und 6“ durch die Angabe „§§ 3, 3a Abs. 1 und 2 sowie die §§ 5 und 6“ ersetzt.
§ 3a Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.