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Absatz 4 des Gesetzes über die Festlegung der Finanzausgleichsmassen und der Verbundquoten in den Jahren 2007 und 2008 (Finanzausgleichsmassengesetz 2007/2008 – FAMG 2007/2008) vom 15. Dezember 2006 (SächsGVBl. S. 502, 507) wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird die Angabe „2 497 623 000 EUR“ durch die Angabe „2 619 766 000 EUR“ ersetzt.
In Satz 2 Nr. 1 wird die Angabe „151 566 000 EUR“ durch die Angabe „29 423 000 EUR“ ersetzt.
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