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Das Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz – SächsLPlG) vom 11. Juni 2010 (SächsGVBl. S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 28 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 144) wird wie folgt geändert:
§ 6 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 wird die Angabe „§ 56 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz – SächsNatSchG) vom 3. Juli 2007 (SächsGVBl. S. 321), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. April 2010 (SächsGVBl. S. 114, 118)“ durch die Angabe „§ 32 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege im Freistaat Sachsen (Sächsisches Naturschutzgesetz – SächsNatSchG) vom 6. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 451)“ ersetzt.
In Absatz 4 wird die Angabe „§ 5 Abs. 2 Satz 2“ durch die Angabe „§ 6 Abs. 2 Satz 2“ ersetzt.
Die Anlage wird wie folgt geändert:
In Nummer 2.1 wird die Angabe „§ 16“ durch die Angabe „§ 14“ ersetzt.
In Nummer 2.2 wird die Angabe „§ 17“ durch die Angabe „§ 15“ ersetzt.
In Nummer 2.3 wird die Angabe „§ 18“ durch die Angabe „§ 16“ ersetzt.
In Nummer 2.4 wird die Angabe „und § 19 SächsNatSchG“ gestrichen.
In Nummer 2.5 wird die Angabe „§ 20“ durch die Angabe „§ 17“ ersetzt.
In Nummer 2.6 wird die Angabe „§ 21“ durch die Angabe „§ 18“ ersetzt.
In Nummer 2.7 wird die Angabe „§ 22“ durch die Angabe „§ 19“ ersetzt.
In Nummer 2.8 wird die Angabe „§ 22a“ durch die Angabe „§ 22“ ersetzt.
In Nummer 2.9 wird die Angabe „§ 26“ durch die Angabe „§ 21“ ersetzt.
Satz 3 wird durch folgenden Satz ersetzt:
§ 1 wird wie folgt geändert:
In Nummer 4.2 wird die Angabe „§ 46“ durch die Angabe „§ 47“ ersetzt.
§ 8 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
§ 14 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.