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Für jedes Abiturprüfungsfach werden eine oder mehrere Fachprüfungskommissionen gebildet. Die Fachprüfungskommission entscheidet über die Aufgabenstellung in der mündlichen Prüfung auf der Grundlage der von der Fachlehrkraft unterbreiteten Aufgabenvorschläge und führt die mündliche Prüfung durch.
Einer Fachprüfungskommission gehören an:
die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses oder eine von ihr oder ihm berufene andere Lehrkraft als Vorsitzende oder als Vorsitzender,
eine Fachlehrkraft, in der Regel die den Kurs unterrichtende Fachlehrkraft, und
eine weitere Fachlehrkraft, zugleich als Schriftführerin oder Schriftführer.
Die Mitglieder sollen die Lehrbefähigung in dem jeweils zu prüfenden Fach besitzen.
Lehrkräfte, deren Angehörige im Sinne von § 20 Absatz 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes sich der Abiturprüfung an derselben Schule unterziehen, können in den betroffenen Abiturprüfungsfächern nicht Mitglied in einer Fachprüfungskommission sein.
Einer Fachprüfungskommission gehören ein Mitglied des Prüfungsausschusses als Vorsitzender und zwei weitere Lehrer des jeweiligen Faches an, davon ein Lehrer…
Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses bildet aus den Mitgliedern des Prüfungsausschusses die Fachausschüsse. Es bestimmt dessen Mitglieder und die…
Die Schulaufsichtsbehörde richtet für jeden Prüfungstermin Prüfungskommissionen für die mündlichen Prüfungen und die Prüfungslehrprobe ein. Die Mitglieder der…
Der Abiturprüfungskommission gehören als Mitglieder an: Die Schulaufsichtsbehörde [2] kann ein weiteres Mitglied in die Abiturprüfungskommission berufen.…
Einem Prüfungsfachausschuss gehören als Mitglieder an: Die Mitglieder des Prüfungsfachausschusses gemäß Nummer 1 und Nummer 3 müssen in dem jeweiligen Fach über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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