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Der Prüfungsausschuss entscheidet bei Anwesenheit von mindestens vier seiner Mitglieder, darunter der oder dem Vorsitzenden, mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden.
Die Fachprüfungskommission entscheidet bei Anwesenheit aller ihrer Mitglieder mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltung ist nicht zulässig.
Gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses und der Fachprüfungskommission kann die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Schulaufsichtsbehörde anrufen.
Der Prüfungsausschuss entscheidet bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln seiner Mitglieder mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die…
Entscheidungen in der Prüfungskommission und in den Fachausschüssen werden mit Mehrheit getroffen. Entscheidungen der Prüfungskommission bedürfen der…
Der Fachausschuss entscheidet bei Anwesenheit aller Mitglieder mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltung ist nicht zulässig.
Die Abiturprüfungskommission ist beschlussfähig, wenn die oder der Vorsitzende und zwei weitere Mitglieder anwesend sind. Die Abiturprüfungskommission trifft…
Der Prüfungsausschuss entscheidet bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln seiner Mitglieder mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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