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Das Schulverhältnis endet mit der Aushändigung des Abschlusszeugnisses oder mit dem Abgang von der Abendoberschule.
Der Abgang von der Abendoberschule erfolgt
durch eine schriftliche Abmeldung des Schülers,
bei einem Ausschluss aus der Schule gemäß § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 des Sächsischen Schulgesetzes,
bei zweimaliger Nichtversetzung oder
wenn die Zuerkennung des angestrebten Abschlusses zweimal versagt wurde.
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