SoVermPensG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietFinanzverwaltung im Bund, in den Ländern und in den Gemeinden§ 1 SoVermPensG SLErrichtung des SondervermögensGesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Pensionsfonds Saarland“ Vom 12. Dezember 2018[1]§ 2 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDas Land errichtet ein Sondervermögen unter dem Namen „Pensionsfonds Saarland“.§ 2