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Nach dem Saarländischen Gebührengesetz sind für alle Amtshandlungen der zuständigen Behörde Gebühren entsprechend der ab 1. Januar 2008 geltenden Anlage zur Verordnung über den Erlass eines Allgemeinen Gebührenverzeichnisses (Allgemeines Gebührenverzeichnis, GebVerz) zu erheben.