SpielzHerstAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 SpielzHerstAusbVStaatliche Anerkennung des AusbildungsberufesVerordnung über die Berufsausbildung zum Spielzeughersteller/zur Spielzeugherstellerin Eingangsformel§ 2 Der Ausbildungsberuf Spielzeughersteller/Spielzeugherstellerin wird staatlich anerkannt. Eingangsformel§ 2