SpielzHerstAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 9 SpielzHerstAusbVInkrafttretenVerordnung über die Berufsausbildung zum Spielzeughersteller/zur Spielzeugherstellerin § 8Anlage Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft. § 8Anlage