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Gewählt sind nach § 12 Absatz 2 Satz 2 des Sparkassengesetzes entsprechend den höchsten Stimmzahlen im Falle des § 10 Absatz 1 Buchstabe c des Sparkassengesetzes die ersten acht, im Falle des § 10 Absatz 2 Satz 1 Buchstabe c des Sparkassengesetzes die ersten 20 und im Falle des § 10 Absatz 2 Satz 2 des Sparkassengesetzes die ersten 24 sich bewerbenden Personen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. § 19 der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz gilt sinngemäß.
Gewählt ist der Bewerber, der die meisten Stimmen erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los.
Gewählt sind in der Reihenfolge der höchsten Stimmenzahlen alle Bewerberinnen und Bewerber, deren Berücksichtigung erforderlich ist, um die für den Vorschlag…
Für die Feststellung des Wahlergebnisses gilt § 20 WO-SPersVG entsprechend. Gewählt sind in der durch die Satzung der Sparkasse vorgeschriebenen Zahl die…
Gewählt sind in der Reihenfolge der höchsten Stimmenzahlen alle Bewerberinnen und Bewerber, die gültige Stimmen erhalten haben. Muss die zu wählende Person im…
Gewählt sind jeweils in ihrer Gruppe die Kandidaten, auf die nach dem Ergebnis der Auszählung die meisten gültigen Stimmen entfallen. Bei Stimmengleichheit…
Sind mehrere Mitglieder einer Personalvertretung zu wählen und ist die Wahl auf Grund eines Wahlvorschlags durchgeführt worden, so sind die Bewerber in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.