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Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Laufbahnprüfung ab.
Bei Beamtinnen und Beamten, die die Laufbahnprüfung auch nach Wiederholung nicht bestehen, endet das Beamtenverhältnis mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.
Ist die Laufbahnprüfung endgültig nicht bestanden, endet der Vorbereitungsdienst. Eine Wiederholung ist ausgeschlossen. Das Nichtbestehen der Laufbahnprüfung…
Mit dem Bestehen oder endgültigen Nichtbestehen der in § 19 Abs. 1 genannten Prüfung endet der Vorbereitungsdienst. Maßgebend ist der Tag der schriftlichen…
Bei Beamtinnen und Beamten, die die Laufbahnprüfung auch nach Wiederholung nicht bestehen, endet das Beamtenverhältnis mit der Bekanntgabe des…
Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Laufbahnprüfung ab.
Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Laufbahnprüfung ab.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.