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In den Laufbahnabschnitt des höheren Polizeivollzugsdienstes kann eingestellt werden, wer die Zweite Staatsprüfung in einem für den Polizeivollzugsdienst förderlichen Studiengang abgelegt hat.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden als Beamtinnen und Beamte auf Probe eingestellt.
Während der Probezeit erhalten die Beamtinnen und Beamten eine polizeifachliche Unterweisung. Im Rahmen dieser Unterweisung nehmen sie an einem Studienkurs an der Deutschen Hochschule der Polizei teil. b) Zulassung von Beamtinnen und Beamten des gehobenen Polizeivollzugsdienstes