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In den Vorbereitungsdienst für den Laufbahnabschnitt des höheren Polizeivollzugsdienstes kann eingestellt werden, wer ein für den Polizeidienst förderliches Hochschulstudium abgeschlossen hat.
(aufgehoben)
Die Bewerberinnen und Bewerber werden in das Beamtenverhältnis auf Widerruf im Vorbereitungsdienst eingestellt. Sie führen die Dienstbezeichnung „Polizeireferendarin“ oder „Polizeireferendar“.
Der Vorbereitungsdienst für den Laufbahnabschnitt des höheren Polizeivollzugsdienstes dauert regelmäßig drei Jahre. Er gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte von je einem Jahr, die zeitlich aufeinander folgen und inhaltlich aufeinander aufbauen.
Der Vorbereitungsdienst beginnt mit einer Bewährungszeit von einem Jahr in herausgehobenen Führungspositionen mit abschließender Bewährungsfeststellung durch ein Bewährungsgremium.
Der Vorbereitungsdienst endet mit dem Masterabschluss an der Deutschen Hochschule der Polizei. Näheres regelt die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement“ (Public Administration - Police Management) an der Deutschen Hochschule der Polizei vom 22. September 2016 (Amtsbl. DHPol 2016 S. 142) in der jeweils geltenden Fassung.
Bei Beamtinnen und Beamten, die den Masterabschluss auch nach Wiederholung von Prüfungsleistungen nach Maßgabe der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement“ (Public Administration - Police Management) an der Deutschen Hochschule der Polizei nicht bestehen, endet das Beamtenverhältnis mit Bekanntgabe des endgültigen Prüfungsergebnisses.
Nach Bestehen der Masterprüfung werden die Beamtinnen und Beamten zu Beamtinnen oder Beamten auf Probe ernannt.