§ 1 PsychKG NRWGesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen KrankheitenAnwendungsbereichZitatstelleDieses Gesetz gilt nicht für Personen, die auf Grund der §§ 63, 64 StGB, 81, 126 a, 453 c in Verbindung mit § 463 StPO, §§ 7, 73 JGG und §§ 1631 b, 1795,…Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten
§ 1 SächsPsychKHGSächsisches Psychisch-Kranken-Hilfe-GesetzAnwendungsbereichZitatstellevon freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung nach den §§ 63 und 64 des Strafgesetzbuches sowie nach § 7 des Jugendgerichtsgesetzes,Sächsisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz
§ 1 StrUG NRWGesetz zur Durchführung strafrechtsbezogener Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt in Nordrhein-WestfalenAnwendungsbereichZitatstelle…Besserung und Sicherung angeordneten Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches oder in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 des Strafgesetzbuches ein-schließlich der befristeten…Gesetz zur Durchführung strafrechtsbezogener Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt in Nordrhein-Westfalen
§ 1 SUVollzGGesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft im Saarland (Untersuchungshaftvollzugsgesetz - SUVollzG) Vom 1. Juli 2009*AnwendungsbereichZitatstelle…nicht entgegensteht (§ 3 Absatz 2), die Vorschriften über den Vollzug der Unterbringung gemäß §§ 63, 64 des Strafgesetzbuches entsprechend.Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft im Saarland (Untersuchungshaftvollzugsgesetz - SUVollzG) Vom 1. Juli 2009*
§ 10 PsychKHGGesetz Nr. 2069 über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz - PsychKHG) Vom 16. März 2022Voraussetzung der Unterbringung, VerhältnismäßigkeitZitatstelle…vollzogen werden, wenn keine Maßnahmen nach den §§ 81, 126a der Strafprozessordnung oder den §§ 63, 64 und 67a des Strafgesetzbuches, gegebenenfalls in Verbindung mit § 7 Absatz 1 des Jugendgerichtsgesetzes,…Gesetz Nr. 2069 über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz - PsychKHG) Vom 16. März 2022
§ 10 UZwGGesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des BundesSchußwaffengebrauch gegen PersonenZitatstelleeinem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 des Strafgesetzbuches, § 126a der Strafprozeßordnung) oderGesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes
§ 11 ZDGGesetz über den Zivildienst der KriegsdienstverweigererZurückstellung vom ZivildienstZitatstelle…Strafarrest, Jugendstrafe oder Jugendarrest verbüßt, sich in Untersuchungshaft befindet oder nach § 63 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist.Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer
§ 18 SächsPsychKHGSächsisches Psychisch-Kranken-Hilfe-GesetzVoraussetzungen der UnterbringungZitatstelle…den §§ 81, 126a und 463 Absatz 1 in Verbindung mit § 453c der Strafprozeßordnung, nach den §§ 63 und 64 des Strafgesetzbuches oder nach § 7 des Jugendgerichtsgesetzes in Verbindung mit den…Sächsisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz
§ 2 GnRZustV SLVerordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zur Ausübung des Begnadigungsrechts Vom 19. Mai 1994Zitatstelleeine freiheitsentziehende Maßregel (§§ 63, 64, 67 des Strafgesetzbuchs) angeordnet wurde,Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zur Ausübung des Begnadigungsrechts Vom 19. Mai 1994
§ 2 MRVGGesetz über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt (Maßregelvollzugsgesetz - MRVG) Vom 19. März 2025*)ZielZitatstellegemäß § 63 des Strafgesetzbuchs, die untergebrachte Person zu heilen oder ihren Zustand so weit zu bessern, dass sie keine…Gesetz über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt (Maßregelvollzugsgesetz - MRVG) Vom 19. März 2025*)