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Diese Vereinbarung kann jeweils von einem der Vertragsteile mit einer Frist von einem Jahr zum Ende eines Haushaltsjahres gekündigt werden. Die Kündigung wird erst wirksam, wenn über die Absicht der Beendigung der gemeinsamen Förderung eine Abstimmung zwischen den Vertragsteilen stattgefunden hat. Eine erstmalige Kündigung ist mit Ablauf des Haushaltsjahres 1995 möglich.