StVollzG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 45 StVollzGAusfallentschädigungGesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung · Zweiter Abschnitt, Fünfter Titel § 44§ 46 (zukünftig in Kraft)