StVollzG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 49 StVollzGUnterhaltsbeitragGesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung · Zweiter Abschnitt, Fünfter Titel § 48§ 50 (zukünftig in Kraft)