Gesetze
Gesetz wird geladen …
Untersuchungsstellen haben alle erforderlichen Maßnahmen der internen und externen Qualitätssicherung auf eigene Kosten vorzunehmen und auf Anfrage dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz nachzuweisen. Die Analytische Qualitätssicherung erstreckt sich auf das gesamte Untersuchungsverfahren.
Untersuchungsstellen unterliegen der laufenden Kontrolle durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz führt innerhalb des Zulassungszeitraumes einmal ein Wiederholaudit für den jeweiligen Untersuchungsbereich durch. In den Fällen des § 12 Abs. 3 kann ein Wiederholaudit durch die evaluierte Akkreditierungsstelle vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz anerkannt werden. Bei Hinweisen auf Verschlechterung der Probenahme- oder Analysenqualität können jederzeit außerplanmäßige Audits durchgeführt werden. Vierter Teil Schlussvorschriften
Untersuchungsstellen haben alle erforderlichen Maßnahmen der internen und externen Qualitätssicherung auf eigene Kosten vorzunehmen und auf Anfrage dem…
Die Qualitätsanalysen werden auf Basis einer Rahmenplanung an allen öffentlichen Schulen durchgeführt. Die Schulen sind zur Mitwirkung bei der Qualitätsanalyse…
In regelmäßigen Zeitabständen und mindestens alle 24 Monate vergewissert sich die Akkreditierungsstelle oder Zulassungsstelle, ob der Umweltgutachter weiterhin…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle Laboratorien, in denen Proben analysiert werden, über ein Qualitätskontrollsystem für die Analysen verfügen, das…
Eine Prüfung erfolgt darüber hinaus, wenn Anhaltspunkte oder Beschwerden vorliegen, die darauf schließen lassen, dass die Anforderungen nach diesem Gesetz oder…
eine Begehung aller Räume der Untersuchungsstelle durch Beauftragte des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz jederzeit während der üblichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.