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Untersuchungsstellen sind verpflichtet,
die beauftragten Untersuchungen ordnungsgemäß, unparteiisch und unabhängig durchzuführen,
die entnommenen Proben einschließlich sämtlicher zur Probenahme gehöriger Dokumente qualifiziert und gesichert dem Untersuchungslabor zu übergeben,
in dem Untersuchungsbereich, für den sie zugelassen wurden, die beauftragten Untersuchungen mit Personal, das ihrer Verantwortung untersteht, und geeigneten Geräten selbst durchzuführen,
alle Informationen, die im Zusammenhang mit den Untersuchungsaufträgen stehen, vertraulich zu behandeln,
die in Anlage 2 dieser Verordnung vorgeschriebenen Probenahme- und Untersuchungsverfahren anzuwenden,
alle wesentlichen Änderungen der Zulassungsvoraussetzungen, insbesondere die Änderung der Besitzverhältnisse, die Stilllegung der Untersuchungsstelle und wesentliche Veränderungen in der betrieblichen oder personellen Ausstattung unverzüglich und unaufgefordert dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz mitzuteilen und
eine Begehung aller Räume der Untersuchungsstelle durch Beauftragte des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz jederzeit während der üblichen Geschäftszeiten nach vorheriger Anmeldung zuzulassen und auf Verlangen Einblick in die notwendigen Unterlagen zu gewähren.
Untersuchungsstellen müssen über eine ausreichende Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1,5 Millionen € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden für jeden Einzelfall verfügen und diese aufrecht erhalten.
Untersuchungsstellen sind verpflichtet,
In der Veröffentlichung nach Absatz 1 sind die Untersuchungsbereiche der Anlage 2 zu bezeichnen, für die die Zulassung oder Anerkennung ausgesprochen wurde.…
Sachverständige müssen bei Gutachten, bei denen die Einschaltung von Untersuchungsstellen nach dem Dritten Teil dieser Verordnung erforderlich ist, die zur…
die von Sachverständigen und Untersuchungsstellen nach Nummer 1 zu erfüllenden persönlichen Voraussetzungen und sonstige bei Ausübung ihrer Tätigkeit…
Die Untersuchungsanstalt ist verpflichtet, Aufträge eines Trägers oder mehrerer Träger auszuführen, soweit andere Regelungen dem nicht entgegenstehen und die…
die betroffene Person auffordern, für die Aufklärung der sicherheitserheblichen Erkenntnisse geeignete Unterlagen beizubringen, oder
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.