§ 16 Abs. 1 SächsVermKatGSächsisches Vermessungs- und Katastergesetz
Flurstücksgrenzen werden bestimmt durch Katastervermessungen zur erstmaligen Festlegung einer Flurstücksgrenze im Liegenschaftskataster (Grenzfeststellung) oder…
§ 29 Abs. 1 Nr. 5 SächsVermKatGSächsisches Vermessungs- und Katastergesetz
die Übereinstimmung der Abmarkung mit dem Liegenschaftskataster, die zulässigen Grenzmarken, das Verfahren beim Abmarken der Flurstücksgrenzen, die Durchführung…