Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Bestellung erfolgt durch Aushändigung einer Urkunde. Die Bestellung wird mit dem Tag der Aushändigung der Bestellungsurkunde wirksam, wenn nicht in der Urkunde ausdrücklich ein späterer Tag bestimmt ist. Die Bestellung wird im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht.
Vor Aushändigung der Bestellungsurkunde hat die Bewerberin oder der Bewerber folgenden Eid zu leisten: „Ich schwöre, meine Pflichten als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin, getreu der verfassungsmäßigen Ordnung, gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen“ oder „Ich schwöre, meine Pflichten als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, getreu der verfassungsmäßigen Ordnung, gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen“.
Die Beifügung einer religiösen Beteuerung ist zulässig.
Gibt die Bewerberin oder der Bewerber an, dass sie oder er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, so hat sie oder er eine Bekräftigung abzugeben. Hierbei treten an die Stelle der Worte „Ich schwöre“ die Worte „Ich bekräftige“. Diese Bekräftigung steht dem Eid gleich; hierauf ist die Bewerberin oder der Bewerber hinzuweisen.
Zur Wahrnehmung der übertragenen Hoheitsaufgaben erhalten die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure von der obersten Vermessungs- und Katasterbehörde einen Ausweis.