§ 32 Abs. 1 SVwVGPflichtiger
Pflichtiger ist, wer eine Geldleistung schuldet oder für eine Geldleistung, die ein anderer schuldet, kraft Gesetzes nach öffentlichem oder bürgerlichem Recht…
§ 77 Abs. 2 SVwVGKosten
Kostenschuldner ist der Pflichtige.
§ 1 Abs. 1 SVwVGAnwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt für die Vollstreckung von Verwaltungsakten durch Behörden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände und der sonstigen juristischen…
§ 26 Abs. 1 Nr. 2 SVwVGAbgabe einer Erklärung
der Pflichtige auf die Rechtsfolge des Satzes 1 hingewiesen worden ist und