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Aufgabe der Prüfbehörde Tariftreue ist es, zu kontrollieren, ob die gemäß §§ 3 bis 7 und § 9 des Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetzes festgeschriebenen Verpflichtungen ordnungsgemäß durch die Auftragnehmer und deren Nachunternehmer eingehalten werden. Zu diesem Zweck hat die Prüfbehörde auch zu kontrollieren, ob diese Verpflichtungen in entsprechenden Verpflichtungserklärungen zum Vertragsgegenstand gemacht wurden.