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Die öffentlichen Auftraggeber informieren die Prüfbehörde Tariftreue zeitnah, möglichst in elektronischer Form, über alle von ihnen vergebenen und unter das Saarländische Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz fallenden Aufträge.
Die Vergabemeldungen nach Absatz 1 sollen folgende Angaben umfassen: Vergabenummer (falls vorhanden), Auftragsgegenstand unter Bezeichnung der Maßnahme, Auftragswert in netto, Vergabestelle, Leistungsbeginn, Leistungsende, ausführendes Unternehmen und Ort der Auftragsausführung. Soweit der öffentliche Auftraggeber bereits eine CSBF-Vergabemeldung zu erstellen hat, kann diese zur Erfüllung der Meldepflicht an die Prüfbehörde weitergeleitet werden.
Die Prüfbehörde Tariftreue erstellt ein Meldeformular, welches von den öffentlichen Auftraggebern verwandt werden kann.
Die Kontaktadresse für die Vergabemeldungen sowie das Meldeformular nach Absatz 3 werden auf der Internetseite www.tarifregister.saarland.de veröffentlicht.