Anlage 4 TauchPrV 2000
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2000, 170)Dauer und Inhalt des Fortbildungslehrgangs1.Grundlagen80 Unterrichtsstunden 1.1Fachtheorie -Fachrechnen -Fachzeichnen 1.2Gerätekunde -Kenntnisse über Aufbau und Wirkungsweise von Leicht- und Helmtauchgeräten -Kenntnisse in der Handhabung von Unterwasserarbeitsgeräten 1.3Arbeitskunde -Kenntnisse in den Möglichkeiten der Signalgebung -Grundkenntnisse über die Durchführung der verschiedenen Unterwasserarbeiten (z.B. Suchen, Hebearbeiten, Bergung, UW-Schweißen und Schneiden) 1.4Medizinische Grundlagen -Grundkenntnisse über die Gesundheitsrisiken für den Taucher beim Abtauchen, Aufenthalt unter Wasser, Auf- und Austauchen 1.5Rechtsvorschriften -Kenntnisse der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und vorhandenen Regeln für Sicherheits- und Gesundheitsschutz2.Schweißen80 Unterrichtsstunden Schweißkursus gemäß DVS-Richtlinie 1123 - Lichtbogenhandschweißen - mit Nachweis der Basisqualifikation nach DIN EN 287/Teil 13.Tauchmedizin60 Unterrichtsstunden 3.1Wirkung der Gase unter Überdruck auf den Taucher 3.2Anatomie, Blutkreislauf, Atmung, Nervensystem, Taucherkrankungen, Belastung beim Tauchen 3.3Taucherhygiene 3.4Erste Hilfe4.Anwendungskenntnisse100 Unterrichtsstunden 4.1Anwendung von Arbeitstechniken unter Wasser 4.2Druckkammertechnik/Behandlung (50 m Tiefe, O(tief)2 Verträglichkeit) 4.3Austauchtabellenhandhabung 4.4Notfallmaßnahmen 4.5Simulation von Notfällen 4.6Durchführung von Taucherarbeiten in größeren Tiefen (mindestens 35 m) 4.7Atemgas und Atemgasgemische 4.8Fachrechnen/Fachzeichnen