Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Technische Lehrer (Lehrer für Fachpraxis) im beruflichen Schulwesen des Saarlandes Vom 15. November 1974
Nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst ist die Laufbahnprüfung abzulegen. Den Zeitpunkt der Prüfung bestimmt der Minister für Bildung, Kultur und Wissenschaft auf Vorschlag des Leiters des zuständigen Landesseminars.
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