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Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Klausuren, deren Themen den Bereichen gemäß § 10 Nr. 1 bis 3 entnommen sind. Die Erstellung der Aufgabenvorschläge und die Beurteilung der Klausurarbeiten erfolgen durch die zuständigen Fachleiter. Der Leiter des Landesseminars wählt aus den Aufgabenvorschlägen für jede Klausur mindestens zwei Themen aus, von denen der Prüfling eines zu bearbeiten hat.
Für Themen aus dem Bereich gemäß § 10 Nr. 1 ist eine Bearbeitungszeit von 3 Zeitstunden, für Themen aus den Bereichen gemäß § 10 Nr. 2 und 3 eine Bearbeitungszeit von je zwei Zeitstunden vorzusehen.
Die Leistungsnoten der drei Klausuren werden durch Ermittlung des Durchschnitts zu einer Endnote der schriftlichen Prüfung gemäß § 24 zusammengefasst.