TechLehrAPO SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 20 TechLehrAPO SLBestandteile der PrüfungAusbildungs- und Prüfungsordnung für Technische Lehrer (Lehrer für Fachpraxis) im beruflichen Schulwesen des Saarlandes Vom 15. November 1974 § 19§ 21 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDie Prüfung besteht aus einem schriftlichen, einem unterrichtspraktischen und einem mündlichen Teil.