Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Technische Lehrer (Lehrer für Fachpraxis) im beruflichen Schulwesen des Saarlandes Vom 15. November 1974
Über die Zulassung des Bewerbers entscheidet der Minister für Bildung, Kultur und Wissenschaft. Die Entscheidung wird dem Bewerber schriftlich mitgeteilt. Abschnitt II Ausbildung
§ 5 TechLehrAPO SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen