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Die theoretische Ausbildung der Anwärter erfolgt in den in § 6 Abs. 3 genannten Landesseminaren, die schulpraktische Ausbildung an beruflichen Schulen (Ausbildungsschulen). Die Anwärter werden Fachleitern an den Landesseminaren und Fachbetreuern an den Ausbildungsschulen zugeteilt.