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Vor Ende der Ausbildung erstellt der Leiter der Ausbildungsschule im Einvernehmen mit dem Fachbetreuer über jeden Anwärter einen Bewährungsbericht, in dem die Tätigkeiten des Anwärters sowie seine Fähigkeiten und Leistungen während der schulpraktischen Ausbildung mit einer Leistungsnote gemäß § 24 beurteilt werden. Der Bewährungsbericht ist dem Leiter des zuständigen Landesseminars zwei Monate vor Beendigung der Ausbildung des betreffenden Anwärters zuzuleiten.
Der Leiter des zuständigen Landesseminars erstellt am Ende der Ausbildung im Einvernehmen mit dem zuständigen Fachleiter ebenfalls einen Bewährungsbericht über die Leistungen des Anwärters während der theoretischen Ausbildung und über seine Eignung für den Lehrerberuf. Der Bewährungsbericht schließt mit einer Leistungsnote gemäß § 24.
Die Bewährungsberichte sind dem Anwärter zu eröffnen und mit der etwaigen Äußerung des Beamten der Meldung zur Prüfung beizufügen.