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Hunde dürfen nicht angebunden gehalten werden.
Abweichend von Absatz 1 ist die Anbindehaltung eines Hundes bei Begleitung einer Betreuungsperson während der Tätigkeiten, für die der Hund ausgebildet wurde oder wird, zulässig, wenn
die Anbindung mindestens drei Meter lang und gegen ein Aufdrehen gesichert ist,
das Anbindematerial von geringem Eigengewicht und so beschaffen ist, dass sich der Hund nicht verletzen kann, sowie
breite, nicht einschneidende Brustgeschirre oder Halsbänder verwendet werden, die so beschaffen sind, dass sie sich nicht zuziehen und nicht zu Verletzungen führen können.
entgegen Artikel 15 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang III Nummer 1.10. Satz 1 nicht sicherstellt, dass ein Tier nicht in der dort genannten Weise angebunden…
Das Anbinden für länger als eine Stunde ist verboten, außer für die Dauer einer medizinischen Behandlung oder für die Teilnahme an Tierschauen, Ausstellungen…
„Anbinden“ das Anbinden eines Hundes oder einer Katze an einem Fixierungspunkt oder Gegenstand, damit das Tier innerhalb eines gewünschten Bereichs bleibt oder…
Anbindung oder Isolierung der Tiere ist untersagt, außer wenn dies bei einzelnen Tieren aus Sicherheits-, Tierschutz- oder tierärztlichen Gründen gerechtfertigt…
Tragen von Maulkörben, es sei denn, dies ist aus medizinischen Gründen oder aus Gründen der Sicherheit von Tier oder Mensch erforderlich; in diesem Fall ist die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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