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Über die Verteilung und Zuweisung nach den Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes der Personen nach § 14 Nummer 3 bis 5 an die Gemeinden entscheidet das Kompetenzzentrum für Integration bei der Bezirksregierung Arnsberg nach pflichtgemäßem Ermessen. Das Kompetenzzentrum für Integration bei der Bezirksregierung Arnsberg koordiniert die Verteilung und Aufnahme der Personen mit den beteiligten Bundesbehörden, mit der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundes und den Gemeinden des Landes.
Das Kompetenzzentrum für Integration bei der Bezirksregierung Arnsberg koordiniert die Verteilung und Aufnahme der Personen nach § 14 Nummer 1 und 2 mit der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundes und den Gemeinden des Landes. Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen:
die Aufnahmesituation der Gemeinde,
die verwandtschaftliche Beziehung und der Wohnortwunsch der betroffenen Person,
die Integrations-, Betreuungs- und Beschäftigungsmöglichkeit vor Ort und
die gleichmäßige Verteilung im Land.
Dem für Integration zuständigen Ministerium als oberste Aufsichtsbehörde steht gegenüber den Gemeinden ein Unterrichtungsrecht hinsichtlich der Zuweisungen sowie der Integrationsmaßnahmen und Integrationsvorhaben zu. Die Gemeinden sind auch verpflichtet, für die Zwecke der Integrationsplanung und Gewährung der Integrationspauschalen erforderliche Auskünfte zu erteilen.
Es ist insbesondere durch Bildungs- und Erziehungseinrichtungen die Vermittlung wichtiger Kenntnisse und Fähigkeiten für Teilhabe und Integration im Sinne des §…
zur Unterrichtung der in § 16 Absatz 3 genannten Stellen zum Zwecke der Eingliederung der untergebrachten Person,
Das Kompetenzzentrum für Integration bei der Bezirksregierung Arnsberg setzt den Zuweisungsbetrag gegenüber den Gemeinden mit Bescheid fest.
In den durch das Land geregelten ausbildungs- und beschäftigungsfördernden Gremien wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Beachtung und die Umsetzung der…
Sofern mehrere Jugendämter in gleicher Weise für die Aufnahme im Einzelfall geeignet sind, richtet sich die Zuweisung durch die Landesstelle NRW nach der…
Zuständig für die Festsetzung und die Auszahlung der Integrationspauschalen ist das Kompetenzzentrum für Integration bei der Bezirksregierung Arnsberg.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.