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Diese Verordnung regelt die Einzelheiten der Übertragung der Bauherreneigenschaft auf die Universität des Saarlandes für kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen (KBM) und große Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen (GBM), soweit diese für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Universität des Saarlandes genutzt werden und die Finanzierung ganz oder teilweise durch Landesmittel erfolgt. Sie findet ausschließlich für die Bedarfsdeckung durch Eigenbaumaßnahmen Anwendung.