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Die Universität des Saarlandes kann einen Antrag auf Übertragung der Bauherreneigenschaft für KBM und GBM stellen.
Der Antrag auf Übertragung ist von der Präsidentin oder dem Präsidenten der Universität des Saarlandes in schriftlicher (2-fache Ausfertigung) oder elektronischer Form bei der für die Wissenschaft zuständigen obersten Landesbehörde zu stellen.
Der Antrag muss Folgendes umfassen: Weitergehende Unterlagen können von der für die Wissenschaft zuständigen obersten Landesbehörde verlangt werden.
für KBM eine Bedarfsplanung gemäß Abschnitt D der RL-Hochbau, ergänzt um eine Beschreibung des Bauvorhabens nebst Lageplan, für das die Bauherreneigenschaft übertragen werden soll, sowie eine zugehörige Kostenermittlung,
für GBM die Bedarfsplanung und die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß Abschnitt E und Abschnitt F Punkt 2 der RL-Hochbau und
jeweils eine Darstellung des Vorliegens der organisatorischen und personellen Voraussetzungen, die zur Erfüllung der zu übertragenden Aufgaben ab Übernahme des Projektauftrags notwendig sind.