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Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung bestanden ist.
Das Ergebnis der Prüfung wird als bis auf die zweite Dezimalstelle berechnetes arithmetisches Mittel aus den Endnoten (Durchschnittspunktzahlen) der schriftlichen und mündlichen Prüfung errechnet. Dabei wird bei der Prüfung für Übersetzerinnen und Übersetzer die Endnote des schriftlichen Prüfungsteils und bei der Prüfung für Dolmetscherinnen und Dolmetscher die Endnote des mündlichen Prüfungsteils doppelt gewichtet.
Die Gesamtnote für die bestandene Prüfung lautet ,,mit Auszeichnung bestanden“ bei einer Durchschnittspunktzahl von 15,00 bis 12,50, ,,gut bestanden“ bei einer Durchschnittspunktzahl von 12,49 bis 9,50, ,,befriedigend bestanden“ bei einer Durchschnittspunktzahl von 9,49 bis 6,50, ,,bestanden“ bei einer Durchschnittspunktzahl von 6,49 bis 3,50.