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Das Ministerium für Bildung und Kultur bestimmt die Aufgaben der schriftlichen Prüfung. Es holt die Vorschläge für die schriftlichen Aufgaben von den Prüferinnen und Prüfern ein und wählt daraus die Prüfungsaufgaben aus. Sind Aufgabenvorschläge eingegangen, die dem Ministerium für Bildung und Kultur nicht geeignet erscheinen, so kann es die Prüfungsaufgaben ändern oder neu festlegen.
Die Aufgabenvorschläge sind mit Angabe der Korrekturhinweise und der Bewertungsmaßstäbe beim Prüfungsamt einzureichen.
Es besteht die Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit (§ 25).