Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Beamtenverhältnis der Anwärterinnen und Anwärter, die die Prüfung bestanden oder endgültig nicht bestanden haben, endet mit Ablauf des Tages der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch die Unfallkasse Saarland.
Mit Bestehen der Prüfung erwerben die Prüfungsteilnehmerinnen oder Prüfungsteilnehmer die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen Dienstes der Fachrichtung Allgemeiner Verwaltungsdienst, Fachgebiet Dienst bei der Unfallkasse Saarland.
Den Studierenden wird nach bestandener Bachelorprüfung der internationale akademische Grad „Bachelor of Arts“ verliehen, der grundsätzlich zur Aufnahme eines Master-Studiums befähigt. Abschnitt IV Schlussbestimmungen