USchadZVO — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Umweltschadensgesetz (USchadZVO) Vom 17. September 2009
Zuständige Behörde für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Umweltschadensgesetz ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.