GefBeherrG SL 2018 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung
Gesetz zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Gefahrenbeherrschungsgesetz) Vom 13. Juni 2018[1]
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz ist zuständige Behörde im Sinne dieses Gesetzes.
Das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz ist zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 8.