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Die Ausbildungsbehörde meldet die Referendarinnen und Referendare spätestens 4 Monate vor Beendigung des Vorbereitungsdienstes schriftlich dem Vorsitz des Prüfungsausschusses zur Laufbahnprüfung an. Sie erstellt vor Beendigung des letzten Ausbildungsabschnittes eine abschließende Beurteilung unter Berücksichtigung der Beurteilungen in den einzelnen Ausbildungsabschnitten und legt diese zusammen mit der Ausbildungsakte spätestens 2 Monate vor Beendigung des Vorbereitungsdienstes der Einstellungsbehörde vor. Die Beurteilung schließt mit einer Bewertung nach § 14 ab. Kapitel 2 Große Agrarwirtschaftliche Staatsprüfung
Die Ausbildungsbehörde meldet die Referendarinnen und Referendare spätestens einen Monat vor Ende der Ausbildungszeit zur Prüfung beim Prüfungsausschuss an,…
Die Ausbildungsbehörde meldet die Referendarinnen oder Referendare spätestens einen Monat vor dem Ende der Ausbildungszeit zur Prüfung beim Prüfungsausschuss…
Der Ausbildungsleiter oder die Ausbildungsleiterin hat spätestens zwei Monate vor Abschluss des Vorbereitungsdienstes die Meldung der Anwärter, Anwärterinnen,…
Die Ausbildungsbehörde hat spätestens zwei Monate vor Abschluss des Vorbereitungsdienstes die Meldung der Anwärterinnen und Anwärter zur Laufbahnprüfung bei der…
Die Ausbildungsbehörde hat spätestens zwei Monate vor Abschluss des Vorbereitungsdienstes die Meldung der Anwärterin oder des Anwärters zur Laufbahnprüfung bei…
Gegen Ende eines jeden Ausbildungsabschnittes ist von der jeweiligen Ausbildungsstelle auf Vorschlag der Ausbilderin oder des Ausbilders eine Beurteilung nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.