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Die Laufbahnprüfung richtet sich nach dem Inhalt der Ausbildung und umfasst folgende Prüfungsgebiete:
Waldbau, Waldökologie, Forstplanung, Forstschutz, Wildbewirtschaftung,
Forstliche Nutzung, Waldarbeit und Forsttechnik,
Raumordnung, Naturschutz und Landschaftspflege,
Allgemeine und fachbezogene Rechtsgrundlagen und
Allgemeine und fachbezogene Verwaltungsgrundlagen einschließlich Finanzmanagement, Haushaltswesen, Förderung, Qualitäts-, Arbeitssicherheits- und Umweltmanagement.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und…
Rechts- und Verwaltungskunde,
Forstliche Betriebswirtschaft, Forstverwaltungslehre und Recht unter besonderer Berücksichtigung der Aufgaben im Körperschafts- und Privatwald.
im fachpraktischen Studium II für die Aufgabengebiete
Es sind vier Aufgaben aus den in Anlage 5 bezeichneten Prüfgebieten zu stellen. (Anlage 5)
zwei Prüfungsklausuren nach dem Ausbildungsabschnitt I der Anlage 1 und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.