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Eine Zweitausfertigung der Niederschrift über die Prüfung ist zu den Personalakten zu nehmen.
Zweitausfertigungen des Zeugnisses oder des Bescheides sind zu den Prüfungs- und den Personalakten zu nehmen. Teil 3 Übergangs- und Schlussvorschrift
Über den Prüfungshergang ist für jeden Prüfling eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 2 zu fertigen. Eine Zweitausfertigung der Niederschrift ist der…
Über den Prüfungshergang ist für jeden Prüfling eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 3 zu fertigen. Eine Zweitausfertigung der Niederschrift ist der…
Über den Prüfungshergang ist eine Niederschrift aufzunehmen, in der festgestellt werden
Über den Verlauf der Prüfung sind für jeden Prüfling Niederschriften nach dem Mustern der Anlagen 4, 5 und 6 zu fertigen. Die Niederschriften sind zu den…
Zweitausfertigungen des Zeugnisses oder des Bescheides sind zu den Prüfungs- und den Personalakten zu nehmen. Teil 3 Aufstieg
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.