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Die Ausbildungsbehörde nimmt die erforderliche Meldung zur Prüfung vor.
Die Einstellungsbehörde meldet die Auszubildende oder den Auszubildenden spätestens fünf Monate vor Beendigung des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes…
Die Ausbildungsbehörde meldet der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses rechtzeitig die Anwärterinnen und Anwärter, die die Prüfung abzulegen haben. Der…
Der Vorsitz des Prüfungsausschusses bestimmt, wann die Ausbildungsbehörde die Anwärterin und den Anwärter zur Prüfung zu melden und die Ausbildungsakte…
Der Meldung zur Prüfung sind beizufügen:
Die Ausbildungsbehörde hat zwei Monate vor Abschluss des Vorbereitungsdienstes die Meldung des Anwärters zur Laufbahnprüfung bei dem Vorsitzenden des…
Die Ausbildungsbehörde hat spätestens zwei Monate vor Abschluss des Vorbereitungsdienstes die Meldung der Anwärterin oder des Anwärters zur Laufbahnprüfung bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.